Krankenkassenanerkennung
Der BGB Schweiz sorgt dafür, dass gesundheitsfördernde Bewegungsangebote von Krankenkassen unterstützt werden. Er verhandelt zudem über günstige Konditionen bei Zertifizierungsstellen.
Übersicht
Anerkennung über Qualitätslabel
Folgende Krankenversicherer verlangen für die Anerkennung von Kursleitenden ein Qualitätslabel.
Unsere Empfehlung
Kursanbieter Fitness-Guide
Der BGB Schweiz hat innerhalb des Qualitätslabels Fitness-Guide das Gütesiegel «Kursanbieter Fitness-Guide» geschaffen. Kursanbieter sind natürliche oder juristische Personen, die Bewegungsprogramme anbieten. Das Qualitätslabel zertifiziert 28 Bewegungs- und Entspannungsangebote und wird von allen grossen Krankenversicherern der Schweiz anerkannt. BGB-Aktivmitglieder sowie die Mitglieder vom SFGV und swissdance profitieren von Spezialpreisen.
Mehr Informationen unter www.fitness-guide.ch
Anerkennung Kursleiter ohne Label
Folgende Versicherer verlangen keine zusätzliche Zertifizierung und anerkennen BGB-Aktivmitglieder als Kursleiter. Hier können Sie die BGB-Abrechnungsformulare einreichen.
- atupri
- EGK
- Glarner Krankenversicherung
- Groupe Mutuel
- KPT
- ÖKK
- Provita (nur für Rückengymnastik)
- rhenusana
- SLKK
- sumiswalder
- sympany
Alle Details zu den benötigten Zusatzversicherungen, den Angeboten, die unterstützt werden, sowie den vorgesehenen Beiträgen entnehmen Sie der Übersichtsbroschüre.
BGB-Kursbestätigungsformular
BGB-Aktivmitglieder haben Zugang zum BGB-Abrechnungsformular, welches im Login-Bereich aufgeschaltet ist. Die Qualitätslabel Fitness-Guide, EMfit und Qualicert haben eigene Formulare.