Der Fonds hat zum Ziel, die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufsorientierte Weiterbildung der Branche Bewegung und Gesundheit zu fördern. Alle Betriebe der Bewegungsberufe Schweiz sind dem Fonds unterstellt und leisten Beiträge zur Erreichung des Fondszwecks. Als Mitglied der OdA Bewegung und Gesundheit macht der BGB Schweiz seine Mitglieder auf den Bildungsfonds aufmerksam.

Beitragszahlungen
Alle Betriebe und Selbständigerwerbenden, die in der Bewegungsbranche tätig sind, erhalten alljährlich die Bildungsfondsrechnung zugestellt. Bei Berufsaufgabe melden Sie dies umgehend der OdA Bewegung und Gesundheit. Sie sind noch im selben Jahr von der Beitragspflicht befreit. Wer in der Bewegungsbranche tätig ist oder neu tätig wird, ist gebeten, mittels Selbstdeklaration die zu erwartende Lohnsumme der OdA BuG zu melden. Die Abrechnung erfolgt über die OdA BuG.

  • Selbständig Erwerbende (Einzelunternehmen) bezahlen CHF 100.00 pro Jahr
  • Betriebe mit Angestellten bezahlen CHF 200.00 pro Jahr

Selbstdeklaration Berufsbildungsfonds Bewegungsberufe Schweiz

Reglement über den Berufsbildungsfonds Bewegungsberufe Schweiz 
Das Reglement wurde am 5. Dezember 2012 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt, per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt und am 22. August 2018 erstmals revidiert.