Gesundheitsprävention zu Corona-Zeiten

Viele Bewegungsfachleute bieten in dieser aussergewönlichen Situation kreative Lösungen an, um ihre Angebote aufrecht zu erhalten. Auch die SWICA hat sich den Corona-Zeiten angepasst und beteiligt sich an den Kosten für Online-Bewegungsangebote.

Unterstützt werden gesundheitsfördernde Massnahmen, die telefonisch oder per Video durchgeführt werden können, wenn für die Teilnehmer der Zugang zur Fachberatung sichergestellt ist (telefonisch, Chat, Videokonferenz etc.). Beispielsweise wenn ein Geburtsvorbereitungskurs als Videoanleitung angeboten wird und Fragen im Chat beantwortet werden.

Für die Einhaltung der Verordnung des Bundesrates «COVID-19-Verordnung 2» ist der Anbieter verantwortlich.

Die Liste der Angebote, welche die SWICA bei einer BGB-Aktivmitgliedschaft unterstützt finden Sie online auf unserer Webseite unter Krankenkassenanerkennung/SWICA. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des BGB Schweiz.